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ART. 30 DSGVO

Verarbeitungsverzeichnis DSGVO

Il Registro delle attività di trattamento è il documento centrale del sistema privacy. Lo costruiamo, lo manteniamo, lo aggiorniamo con cadenza periodica.

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Was das Verarbeitungsverzeichnis ist

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) ist für jede Organisation Pflicht, deren Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt. Es ist die Landkarte aller personenbezogenen Daten, die Ihr Unternehmen verarbeitet: wer sie erhebt, wozu, wo sie gespeichert sind, an wen sie weitergegeben werden, wie lange sie aufbewahrt werden. Es ist das erste Dokument, das die Aufsichtsbehörde bei einer Prüfung verlangt.

02

Wie wir es aufbauen

Wir führen gezielte Gespräche mit den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche (Personal, Vertrieb, IT, Verwaltung, Marketing), um jede reale Verarbeitung zu erfassen. Wir arbeiten nicht mit abstrakten Kategorien, sondern dokumentieren, was Ihr Unternehmen tatsächlich tut. Für jede Verarbeitung erfassen wir Zweck, Rechtsgrundlage, Kategorien betroffener Personen, Datenkategorien, Empfänger, Übermittlungen außerhalb der EU, Aufbewahrungsfristen sowie technische und organisatorische Maßnahmen.

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Laufend aktuell gehalten

Das Verzeichnis ist kein statisches Dokument. Wenn sich Geschäftsprozesse ändern, wenn neue Software dazukommt, wenn eine neue Verarbeitung startet, muss das Verzeichnis nachziehen. Das übernehmen wir mit regelmäßigen Überprüfungen, jährlich oder halbjährlich, je nach Komplexität Ihres Betriebs.

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Format und Zugriff

Das Verzeichnis wird in bearbeitbarer Form geliefert, mit Ihnen geteilt und versioniert. Jede Änderung ist nachvollziehbar. Wenn die Behörde es verlangt, können Sie es innerhalb weniger Stunden übergeben, ohne Hektik.

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