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ART. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitung (DPA)

Contratti di nomina a Responsabile del trattamento (DPA - Data Processing Agreement) per fornitori che trattano dati personali per tuo conto.

01

Wann ein AV-Vertrag nötig ist

Immer dann, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag Ihres Unternehmens verarbeitet, verlangt Artikel 28 DSGVO eine förmliche Beauftragung als Auftragsverarbeiter, durch einen rechtlich bindenden Vertrag. Das betrifft Cloud-Anbieter, Softwarehäuser, die Ihre Verwaltungssysteme betreuen, Marketingagenturen, Lohnbüros, Steuerberatungen und Reinigungsfirmen mit Zutritt zu den Räumen.

02

Was Sie ohne AV-Vertrag riskieren

Das Fehlen des AV-Vertrags gehört zu den am häufigsten geahndeten Verstößen. Er ist ein formaler Verstoß, der leicht festzustellen ist und zeigt, dass die Compliance nicht substanziell ist. Kommt es beim Dienstleister zu einer Datenpanne, fällt die Verantwortung ohne AV-Vertrag unmittelbar auf Sie zurück.

03

Was wir in den Vertrag aufnehmen

Genaue Bestimmung der vom Dienstleister durchgeführten Verarbeitungen, konkrete Weisungen des Verantwortlichen, technische und organisatorische Mindestmaßnahmen, Bedingungen für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern, Mitwirkungspflichten bei Betroffenenrechten, Mitwirkungspflichten bei Datenpannen, Rückgabe oder Löschung der Daten bei Vertragsende, Auditrecht.

04

Prüfung der Dienstleister

Über die Erstellung hinaus helfen wir Ihnen zu prüfen, ob die Dienstleister tatsächlich geeignet sind: Bewertungsfragebögen, geforderte Zertifizierungen wie ISO 27001, Audits vor Ort, wo es nötig ist.

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