Datenschutz-Policies
Politiche interne che disciplinano la gestione dei dati personali: utilizzo dispositivi, social media, BYOD, retention, accesso ai dati, password.
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Richtlinien sind das Betriebssystem Ihres Datenschutzes
Die Datenschutzerklärungen sagen der Außenwelt, was Ihr Unternehmen tut. Die Richtlinien sagen der Innenwelt, wie es das tut. Ohne klare Richtlinien legt sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die Regeln selbst zurecht, und genau dort entstehen Datenpannen, formale Verstöße und Bußgelder. Richtlinien übersetzen die DSGVO in tägliches Verhalten.
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Die Richtlinien, die wir erstellen
Richtlinie zur Nutzung betrieblicher Geräte, Richtlinie zur Nutzung von Internet und E-Mail, BYOD-Richtlinie für private Geräte im Arbeitseinsatz, Social-Media-Richtlinie mit dem, was Beschäftigte veröffentlichen dürfen und was nicht, Richtlinie zu Passwörtern und Zugangsdaten, Richtlinie zu Datenzugriff und Berechtigungen, Aufbewahrungsrichtlinie für jede Verarbeitungskategorie, Clean-Desk-Richtlinie, Richtlinie zu mobilem Arbeiten und Homeoffice.
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Stil und Anwendbarkeit
Die Richtlinien, die wir schreiben, sind lesbar, kurz und anwendbar. Wir schreiben keine DSGVO-Artikel ab: wir übersetzen die Anforderungen in praktische Regeln, mit konkreten Beispielen dafür, was zu tun und was zu lassen ist. Eine Richtlinie, die niemand liest, ist eine Richtlinie, die niemand befolgt.
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Einführung und Kommunikation
Wir helfen Ihnen, die Richtlinien den Beschäftigten zu vermitteln: gezielte Schulung, Bestätigung der Kenntnisnahme, die für die arbeitsrechtliche Verbindlichkeit nötig ist, und Einbindung in Arbeitsverträge und Betriebsordnungen.
Weitere Datenschutz-Dienste
Art. 13 / 14 DSGVO
Datenschutzerklärungen nach DSGVO
DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen für jeden Punkt, an dem Sie Daten erheben: Website, Formulare, Verträge, Beschäftigte, Marketing, Videoüberwachung.
Art. 30 DSGVO
Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist das zentrale Dokument eines Datenschutzsystems. Wir bauen es auf, pflegen es und überprüfen es in festen Abständen.
Art. 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28)
Auftragsverarbeitungsverträge für Dienstleister, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten: erstellt, verhandelt und aktuell gehalten.