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ART. 35 DSGVO

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

DPIA per trattamenti ad alto rischio: dati sanitari, profilazione, sistemi automatizzati, biometria, videosorveglianza su larga scala.

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Wann eine DSFA Pflicht ist

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist Pflicht, wenn eine Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen mit sich bringen kann. Die italienische Aufsichtsbehörde hat eine Liste der Fälle veröffentlicht, in denen sie immer verpflichtend ist: großflächige Verarbeitung von Gesundheitsdaten, automatisiertes Profiling, Biometrie, ausgedehnte Videoüberwachung, systematische Beobachtung öffentlicher Bereiche, Daten von Minderjährigen im schulischen Umfeld und Systeme künstlicher Intelligenz mit Auswirkungen auf die einzelne Person.

02

Methodik

Wir arbeiten nach den Leitlinien WP248 der Artikel-29-Gruppe: systematische Beschreibung der Verarbeitung, Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, Ermittlung der Risiken für die betroffenen Personen, ergriffene oder noch zu ergreifende Abhilfemaßnahmen und Einbindung des Datenschutzbeauftragten, sofern bestellt.

03

Ein Ergebnis, mit dem sich arbeiten lässt

Das DSFA-Dokument ist so aufgebaut, dass es der Aufsichtsbehörde auf Anfrage sofort vorgelegt und über die Zeit fortgeschrieben werden kann. Es enthält eine detaillierte Risikomatrix, einen Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen sowie eine begründete Bewertung des verbleibenden Risikos nach den Maßnahmen.

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Fortschreibung

Die DSFA ist zu aktualisieren, wenn sich die Verarbeitung wesentlich ändert oder neue Technologien eingeführt werden. Wir halten sie als Teil des Datenschutz-Managementsystems aktuell.

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