Glossar
Was ist Cyberhygiene?
Cyberhygiene ist die Gesamtheit der einfachen, regelmäßig wiederholten Praktiken, mit denen Personen und Organisationen ihre Systeme und Daten gesund halten: Updates, starke und getrennte Passwörter, Mehr-Faktor-Authentifizierung, geprüfte Backups, Rechteverwaltung und Aufmerksamkeit gegenüber Phishing.
Die hygienische Metapher trifft zu: wie Händewaschen das Erkrankungsrisiko nicht beseitigt, aber die Ansteckungswahrscheinlichkeit stark senkt, machen diese Praktiken eine Organisation nicht unangreifbar, entziehen aber der großen Mehrheit der Angriffe den Boden, die auf wiederverwendete Zugangsdaten, veraltete Software und fehlenden zweiten Faktor setzen.
Rechtlich ist Cyberhygiene längst mehr als gute Praxis. Die NIS2-Richtlinie nennt grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen zur Cybersicherheit ausdrücklich unter den Mindestmaßnahmen des Risikomanagements für wesentliche und wichtige Einrichtungen; die DSGVO ordnet sie den geeigneten Maßnahmen nach Art. 32 zu.
Häufige Fragen
Was versteht man unter Cyberhygiene?
Die konsequent angewendeten Grundgewohnheiten der Sicherheit: Systeme und Anwendungen aktuell halten, lange und je Dienst unterschiedliche Passwörter nutzen, Mehr-Faktor-Authentifizierung aktivieren, Backups anlegen und deren Wiederherstellung prüfen, administrative Rechte begrenzen und Phishing erkennen.
Welche Maßnahmen wirken am stärksten?
Mehr-Faktor-Authentifizierung für kritische Konten, zeitnahes Patchen aller aus dem Internet erreichbaren Systeme, getestete und offline oder unveränderlich gespeicherte Backups sowie das Entfernen nicht mehr benötigter Konten und Rechte.
Ist Cyberhygiene rechtlich gefordert?
Ja. Die NIS2-Richtlinie führt grundlegende Verfahren der Cyberhygiene und Cybersicherheitsschulungen unter den verpflichtenden Risikomanagementmaßnahmen für wesentliche und wichtige Einrichtungen auf.
Ist IT-Hygiene dasselbe?
Ja, es handelt sich um denselben Begriff: IT-Hygiene, Cyberhygiene und digitale Hygiene werden synonym verwendet, englisch cyber hygiene.
Quellen: NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555, Art. 21
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