BIM im öffentlichen Auftragswesen: Mit dem Gesetzesdekret Nr. 36/2023, dem „Codice dei contratti pubblici“ (Vergabekodex), sind Methoden und Instrumente des digitalen Informationsmanagements im Bauwesen für Vergabestellen oberhalb bestimmter Schwellenwerte obligatorisch geworden. Für Bauunternehmen, Planungsbüros und öffentliche Verwaltungen stellt sich nicht mehr die Frage, ob BIM kommt, sondern wie viel Zeit noch bleibt, um sich darauf vorzubereiten. Wir schauen uns an, was die Norm wirklich vorsieht und wen sie betrifft.
Was der Vergabekodex sagt
Das Gesetzesdekret Nr. 36/2023 legt fest, dass Vergabestellen Methoden und Instrumente des digitalen Informationsmanagements im Bauwesen für neue Bauwerke und für Eingriffe an Bestandsbauten oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts gemäß dem Prinzip der Progressivität anwenden müssen: Die Pflicht ist schrittweise in Kraft getreten, beginnend mit Bauwerken von größerem Wert, mit der Aussicht, sich im Laufe der Zeit auszuweiten. Die Schwellenwerte wurden durch Korrekturen am Kodex geändert, daher muss der genaue Wert immer im zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Text überprüft werden: Mehr als die Zahl ist es wichtig, den Mechanismus zu verstehen.
Das Prinzip ist klar: Digitales Informationsmanagement ist keine technologische Spielerei, sondern eine Prozessanforderung, die Informationspflichten, Angebote und die Projektabwicklung betrifft. Unterhalb der Schwelle bleibt die Einführung fakultativ und wird oft gefördert, und viele fortgeschrittene Vergabestellen fordern sie dennoch als Prämienelement.
Wer konkret betroffen ist
- Vergabestellen: müssen sich Informationsmanagementfähigkeiten aneignen, Personal schulen, eine gemeinsame Datenumgebung (CDE) einführen und die Informationsanforderungen für die betreffenden Ausschreibungen erstellen.
- Planungsbüros: müssen in der Lage sein, auf Informationsanforderungen mit einem glaubwürdigen Angebot für Informationsmanagement zu reagieren und Modelle und Ausarbeitungen zu erstellen, die den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen.
- Bauunternehmen: müssen den Informationsfluss auf der Baustelle verwalten, Modelle aktualisieren und Inhalte liefern, die für den Betrieb und die Wartung des Bauwerks nutzbar sind.
- Subunternehmer und spezialisierte Lieferanten: erhalten immer häufiger Informationsanforderungen kaskadenförmig von den Hauptauftragnehmern.
Der Perspektivfehler: Denken, es sei eine Software
Das häufigste Missverständnis ist, die Anpassung auf den Kauf einer Authoring-Lizenz zu reduzieren. Die Norm spricht von digitalem Informationsmanagement: Prozesse, Rollen, Anforderungen und eine gemeinsame Datenumgebung, nicht von einem einzelnen Werkzeug. Eine Vergabestelle kann perfekte Informationsanforderungen veröffentlichen und unbrauchbare Modelle erhalten; ein Unternehmen kann die beste Software haben und die Ausschreibung verlieren, weil das Angebot für das Informationsmanagement schwach ist. Die Referenzstandards, die ISO 19650-Reihe und die UNI 11337, geben die Struktur vor: Informationsanforderungen, Managementpläne, CDE und Überprüfungen.
Dann gibt es noch das Thema der Kompetenzen: Funktionen wie der Manager für digitalisierte Prozesse, der Koordinator für Informationsflüsse und der Modellierer erfordern Schulungen und, immer häufiger, Zertifizierungen. Ausschreibungen beginnen, diese explizit zu fordern, sowohl als Teilnahmevoraussetzung als auch als Element der Angebotsbewertung. Auch im öffentlichen Bereich sind Investitionen nötig: Viele mittelständische Vergabestellen verfügen noch nicht über geschultes Personal oder einen Muster-Informationsanforderungskatalog, und dies spiegelt sich in der Qualität der veröffentlichten Ausschreibungen wider.
Sich methodisch vorbereiten, nicht überstürzt
Die sinnvolle Vorbereitung folgt drei Schritten. Erstens: Die eigene Exposition verstehen, d.h. wie viele der Zielprojekte unter die Pflicht fallen oder fallen werden und was die Referenzauftraggeber bereits heute fordern. Zweitens: Eine Gap-Analyse von Prozessen, Kompetenzen und Werkzeugen im Hinblick auf ISO 19650 und UNI 11337, um zu unterscheiden, was sofort benötigt wird und was warten kann. Drittens: Ein progressiver Einführungsplan, der mit einem Pilotprojekt beginnt, anstatt alles abstrakt zu digitalisieren. Wer sich unter dem Druck einer bereits veröffentlichten Ausschreibung vorbereitet, zahlt doppelt und erhält die Hälfte.
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Hinweis: informativer Artikel; Schwellenwerte, Gültigkeitszeiträume und genaue Anforderungen müssen im zum Zeitpunkt des einzelnen Verfahrens gültigen Text des Gesetzesdekrets Nr. 36/2023 und der zugehörigen Anhänge überprüft werden. Artikel aktualisiert im Juli 2026.
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