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KI-GESETZ

Wie riskant ist deine KI?

Ein geführter Pfad in fünf Schritten, um dein KI-System einer der vier Risikoklassen der EU-Verordnung 2024/1689 zuzuordnen — mit Pflichten und Fristen.

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Gut zu wissen

KI-Gesetz: die vier Risikoklassen der künstlichen Intelligenz

Die Verordnung (EU) 2024/1689, bekannt als KI-Gesetz (AI Act), ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur künstlichen Intelligenz. Sie stuft KI-Systeme nach dem Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte ein: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit begrenztem Risiko und Transparenzpflichten sowie Systeme mit minimalem Risiko. Jeder Klasse entsprechen unterschiedliche Pflichten für Anbieter und Betreiber (Deployer).

Die Fristen sind gestaffelt: verbotene Praktiken (Art. 5) sind seit dem 2. Februar 2025 untersagt, die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) gelten seit dem 2. August 2025 und die meisten Pflichten für Hochrisiko-Systeme und Transparenz treten am 2. August 2026 in Kraft. Frühzeitig zu wissen, in welche Klasse dein System fällt, ist der erste Schritt, um Bußgelder bis zu 35 Mio. € oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes zu vermeiden.

Häufige Fragen zum KI-Gesetz

Was ist das KI-Gesetz?

Das KI-Gesetz (Verordnung EU 2024/1689) ist die europäische Regelung für Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen. Sie stuft sie nach Risiko ein und legt für jede Klasse verhältnismäßige Pflichten fest.

Welche Risikoklassen kennt das KI-Gesetz?

Vier: unannehmbares Risiko (verbotene Praktiken nach Art. 5), hohes Risiko (Art. 6 und Anhänge I und III), begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten (Art. 50) und minimales Risiko ohne spezifische Pflichten.

Ab wann gilt das KI-Gesetz?

Verbotene Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 untersagt; die Pflichten für GPAI-Modelle gelten seit dem 2. August 2025; die Pflichten für Hochrisiko-Systeme und Transparenz ab dem 2. August 2026 (2027 für Systeme, die Sicherheitskomponenten regulierter Produkte sind).

Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber (Deployer)?

Der Anbieter entwickelt das KI-System oder bringt es in Verkehr, auch unter eigenem Namen, und hat die strengsten Pflichten (Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation). Der Betreiber setzt es in seiner Tätigkeit ein und muss die menschliche Aufsicht gewährleisten, den Betrieb überwachen und es gemäß den Anweisungen nutzen.

Ist ein Chatbot oder Bildgenerator ein Hochrisiko-System?

In der Regel nein: er fällt unter das begrenzte Risiko (Art. 50) mit Transparenzpflichten, also der Hinweis, dass man mit einer KI interagiert, und die Kennzeichnung synthetischer Inhalte oder Deepfakes als künstlich erzeugt.