Salta al contenuto
News alto adige certificazione Parità di Genere pmi sostenibilità

Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung in Südtirol: die Beiträge von Land Südtirol, IDM und Handelskammer

Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung in Südtirol: die Beiträge von Land Südtirol, IDM und Handelskammer

Für ein Südtiroler Unternehmen bietet die Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung UNI/PdR 125:2022 einen zusätzlichen Vorteil gegenüber dem Rest Italiens: ein Netzwerk lokaler Förderungen, das einen erheblichen Teil der Beratungs- und Zertifizierungskosten decken kann. Das Ergebnis ist, dass sich der Weg, zwischen INPS-Beitragsentlastung und lokalen Finanzierungen, in vielen Fällen von selbst bezahlt.

Die Finanzierungsquellen vor Ort

  • Autonome Provinz Bozen: Das Landesgesetz 14/2006 und die damit verbundenen Richtlinien zu Innovation und Nachhaltigkeit sehen nicht rückzahlbare Beiträge für Beratungs- und Zertifizierungskosten von KMU vor, die historisch bei 40-50% lagen.
  • IDM Südtirol: Periodische Ausschreibungen zu Innovation, digitaler Transformation und Nachhaltigkeit, die Zertifizierungsprozesse umfassen können.
  • Handelskammer Bozen: Gutscheine und periodische Ausschreibungen für Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungszertifizierungen (PID – Digitaler Unternehmenspunkt).
  • Nationale Kanäle: INPS-Beitragsentlastung von bis zu 1% (max. 50.000 Euro/Jahr), Prämien in PNRR-Ausschreibungen und öffentlichen Vergabeverfahren.

Warum das Thema jetzt aktuell ist

Die Nachfrage nach Zertifizierungen wächst: Immer mehr öffentliche Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse belohnen zertifizierte Unternehmen, und für diejenigen, die mit der öffentlichen Verwaltung zusammenarbeiten oder an Ausschreibungen teilnehmen, entwickelt sich die UNI/PdR 125 von einem Alleinstellungsmerkmal zu einer erwarteten Anforderung. Auch lokale Einrichtungen im Sozial- und Pflegesektor, Genossenschaften und Pflegeheime übernehmen sie, angetrieben durch die prämierten Kriterien bei Akkreditierungen.

Wie man den Weg gestaltet, ohne die Beiträge zu verschwenden

Der klassische Fehler ist die Umkehrung der Reihenfolge: Zuerst wird die Beratung begonnen, dann stellt man fest, dass die Ausschreibung den Antrag vor Beginn der Aktivitäten erforderte. Die korrekte Reihenfolge ist: Überprüfung der Förderfähigkeit für die offenen Förderlinien, Einreichung des Antrags, Beginn der Gap-Analyse, Implementierung, Zertifizierungsaudit, Berichterstattung. Die technischen Zeiten des Prozesses (im Allgemeinen einige Monate zwischen Gap-Analyse und Audit) müssen mit den Ausschreibungsfristen abgestimmt werden.

Ein einziger Partner vor Ort

Wir arbeiten von Meran aus für Unternehmen in ganz Südtirol, auf Italienisch und Deutsch, und unterstützen auch bei der Suche nach den am besten geeigneten Beiträgen durch spezialisierte Partner, von der Förderfähigkeitsanalyse bis zur Berichterstattung. Der Ausgangspunkt ist immer derselbe: eine Gap-Analyse in den sechs Bereichen der UNI/PdR 125-Zertifizierung.

Hinweis: Ausschreibungen und Fördersätze ändern sich im Laufe der Zeit: Vor der Planung sollten immer die Landesrichtlinien und die zum Zeitpunkt der Antragstellung offenen Ausschreibungen überprüft werden.

Lesen Sie auch