Auf einen Blick
Die spanische Datenschutzbehörde hat RISING SUN CAR RENTAL S..L. eine Geldstrafe von 3.600 Euro auferlegt. Der Verantwortliche nutzte die Videoüberwachung, um die Sicherheit in seiner Einrichtung zu gewährleisten, wobei jedoch mehr Bereiche als für diesen Zweck erforderlich betroffen waren. Zudem hatte der Verantwortliche keine Hinweisschilder zur Videoüberwachung für die betroffenen Personen angebracht. Die ursprüngliche Geldstrafe von 6.000 Euro wurde aufgrund der sofortigen Zahlung und der Anerkennung der Verantwortlichkeit durch den Verantwortlichen auf 3.600 Euro reduziert.
Verletzte DSGVO-Artikel
Art. 5 (1) c) DSGVO, Art. 13 DSGVO